Die neue DSGVO
Nach der neuen DSGVO, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, müssen alle Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern nun einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten abstellen, oder einen externen Datenschutzbeauftragten verpflichten.
Aber auch Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern haben sich an die Grundsätze der
DSGVO zu halten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Datenschutzgrundsätze umzusetzen, Ihre Mitarbeiter zu schulen und mit einem vertretbaren Aufwand mithilfe einer entsprechenden Dokumentation, einem Datenschutzhand-
buch , einen Nachweis für die Umsetzung des Datenschutzes zu erbringen.
Unsere Leistungen auf einen Blick
Für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern: Analyse und Strukturierung der bisherigen Datenschutzmaßnahmen und sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen
Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern: Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter
Zusätzliche Leistungen: